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   ArbG Neunkirchen, 17.01.1992 - 1 Ca 1093/91   

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https://dejure.org/1992,37981
ArbG Neunkirchen, 17.01.1992 - 1 Ca 1093/91 (https://dejure.org/1992,37981)
ArbG Neunkirchen, Entscheidung vom 17.01.1992 - 1 Ca 1093/91 (https://dejure.org/1992,37981)
ArbG Neunkirchen, Entscheidung vom 17. Januar 1992 - 1 Ca 1093/91 (https://dejure.org/1992,37981)
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Saarland, 28.05.1996 - 3 Sa 12/96

    Schwerbehinderte: Anspruch auf Zusatzurlaub - Grad der Behinderung

    Nach dem Urteil des BAG vom 8.3.1984 (Az.: 9 AZR 91/93), dem die Urteile des Arbeitsgerichts Neunkirchen vom 17.1.1992 (Az.: 1 Ca 1093/91) und des LAG Saarland vom 14.10.1992 (Az.: 2 Sa 30/92) vorausgegangen sind, in denen u.a. über die Frage gestritten wurde, ob die Regelungen des Schwerbehindertengesetzes das saarländische Gesetz betreffend Zusatzurlaub auch bezüglich der Leichtbehinderten verdrängt haben, wurden die Kläger durch Bescheide der Hauptfürsorgestelle vom 5.12.1994 aufgrund der amtsärztlichen Gutachten vom 28.10.1988 und 3.10.1983 den Kriegs- und Unfallbeschädigten gemäß § 3 der Durchführungsbestimmung vom 1.6.1989 gleichgestellt (vgl. Bl. 5 d.A.).

    Zu dem gleichen Ergebnis kam das erstinstanzliche Arbeitsgericht Neunkirchen im Urteil vom 17.1.1992 (Az.: 1 Ca 1093/91).

  • LAG Saarland, 14.10.1992 - 2 Sa 30/92

    Zusatzurlaub; Behinderter; Schwerbehindert; Behinderung; Arbeitsverhältnis;

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  • BAG, 08.03.1994 - 9 AZR 91/93

    Zusatzurlaub - Arbeitnehmer - Behinderung - Beschädigung - Aufklärungspflicht -

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Neunkirchen vom 17. Januar 1992 - 1 Ca 1093/91 - abgeändert.
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